E-Board

wiki

Alles rund um elektrisch angetriebene Longboards und Skateboards.
Vergleich der besten Elektro-Longboards & Skateboards auf dem Markt!

Über unseren E-Board Vergleich

Wir haben diese Seite erstellt für diejenigen unter euch die mit einem Elektro Longboard (Skateboard) liebäugeln, sich aber bei der doch recht großen Auswahl, vor allem an (vermeintlich günstigen) China Boards, noch nicht entscheiden konnten welches Modell es nun werden soll. Hier beantworten wir euch die wichtigsten Fragen wie, welche Voraussetzungen sollte ein E-Board erfüllen? Auf was sollte man beim Kauf achten? Und vor allem die große Frage, wie viel Geld muss ich für ein „gutes“ Elektronisch angetriebenes Longboard oder Skateboard investieren?

E-Board Marken & Hersteller

Mellow Boards

Alle Mellow Boards und E-Drives

Das Mellow Drive wird komplett in Deutschland produziert und erfüllt die höchsten Sicherheits- & Qualitätsstandards. Das Ergebnis volle 2 Jahre Garantie!

Inboard Technology

Alle Inboard Produkte

Inboard M1 das kalifornische Top-Produkt überzeugt durch exzellentes Design und ist dank Front- & Rückleuchten sogar im dunkeln fahrbar.

Evolve Skateboards

Alle Evolve Boards und Zubehör

Evolve Slkateboards sind bekannt für Ihre hohe Qualität und langlebigen E-Boards. Einer der ersten deutschen Elektro Lonboard Hersteller.

Elektro Longboards

Top-3

 

Unsere besten drei Elektro-Longbaords in der Datenübersicht:

  1. Mellow Surfer
  2. Inboard M1
  3. Evolve Carbon

Platz 1

MELLOW SURFER

Reichweite15 km
Höchstgeschwindigkeit40 km/h
Maximale Steigung20 %
Max. Fahrergewicht~ 120 kg
Anzahl der Motoren2
AntriebssystemDual In-Wheel Motoren
Regeneratives BremsenJa
Akku-Ladezeit45 Minuten
Batterie im Board eingelassenNein
Batterie AustauschbarJa (199 €/Stück)
USB-Port (zum Laden von Zubehör)Ja
Riding Modes4
FernbedienungBluetooth
Smartphone-AppJa
Gewicht~ 6 kg
DeckNon-Stop-Holzkern aus einem Stück
Rollen80 mm / 86a
Achsen180 mm / 45°
Länge x Breite in cm99 x 23,11
Wetterfest IP65Ja
Zubehör & ErsatzmaterialJa
FeaturesDrive lässt sich unter jedes Deck schrauben
Hergestellt inDeutschland
Garantie2 Jahre
Website HerstellerMellow Hersteller Webseite
Preis1.249 €

Platz 2

INBOARD M1

Reichweite11 km
Höchstgeschwindigkeit35 km/h
Maximale Steigung20 %
Max. Fahrergewicht113,3 kg
Anzahl der Motoren2
AntriebssystemDual In-Wheel Motoren
Regeneratives BremsenJa
Akku-Ladezeit90 Minuten
Batterie im Board eingelassenJa
Batterie AustauschbarJa
USB-Port (zum Laden von Zubehör)Ja
Riding Modes3
FernbedienungBluetooth oder App
Smartphone-AppJa
Gewicht6,5 kg
DeckLightweight wood-core composite
Rollen80 mm / 78a
Achsen
Länge x Breite in cm95,25 x 26
Wetterfest IP65Ja, IP54
Zubehör & ErsatzmaterialJa
FeaturesLicht vorne und hinten
Hergestellt inKalifornien
Garantie1 Jahr
Website HerstellerInboard Hersteller Webseite
Preis999 €

Platz 3

BAMBOO GTR 2in1

Reichweite50 km ST & 30 km AT
Höchstgeschwindigkeit42 km/h ST & 36 km/h AT
Maximale Steigung30 %
Max. Fahrergewicht~ 100 kg
Anzahl der Motoren2
AntriebssystemBrushless DC (BLDC) Riemen
Regeneratives BremsenJa
Akku-Ladezeit4-5 Stunden
Batterie im Board eingelassenNein
Batterie AustauschbarJa
USB-Port (zum Laden von Zubehör)Nein
Riding Modes4
FernbedienungBluetooth
Smartphone-AppJa
Gewicht10,3 kg ST & 11,3 kg AT
Deck3 Lagen Bambus / 2 Lagen Fiberglas
Rollen97mm 76A & 7″ pneumatische AT
AchsenCarve 306mm Breite
Länge x Breite in cm96 cm lang
Wetterfest IP65Nein
Zubehör & ErsatzmaterialJa
FeaturesLässt sich vom Street zum All-Terrain E-Board umbauen
Hergestellt inDeutschland
Garantie2 Jahre

NEWS

AKTUELLE RECHTSLAGE IM STRASSENVERKEHR

Erste Kritik an der kürzlich beschlossenen Verordnung wird laut!

+++

Besonders kritisch sieht der TÜV die Versicherungspflicht für E-Scooter, dass bedeutet nämlich die Gleichstellung mit Kraftfahrzeugen. Erstmal nicht weiter schlimm, doch draus resultiert ein Mitnahmeverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. “Ein Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen widerspricht dem Mobilitätsgedanken von E-Scootern”, so Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität beim TÜV-Verband.

+++

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club warnt vor chaotischen Zuständen und einem erhöhten Unfallrisiko. “Deutsche Radwege taugen nicht einmal für die sichere Abwicklung des vorhandenen Radverkehrs. Wenn zusätzlich eine Welle von E-Scootern durch die Innenstädte holpert, werden wir sehr unschöne Szenen und viele Unfälle erleben”, so ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.

+++

Auch Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbands eMobilität e.V. äußerte sich kritisch gegenüber der Verordnung. Seiner Meinung nach ist der Beschluss unserer Regierung, die Elektrokleinstfahrzeuge nur unter Einbehaltung strenger Regeln auf die Straße zu bringen, nicht zielführend. Vielmehr fordert er „Experimentierfelder, wie es sie in anderen Ländern und in vielen Großstädten auf der Welt längst gibt.“ Sigl spricht sich außerdem ganz klar für die Zulassung von E-Skateboards und einrädrige Elektrofahrzeugen aus. „Sie seien auch ohne Haltestangen sicher genug, um auf öffentlichen Wegen zu fahren.“

Zulassung für E-Scooter: Verordnung beschlossen

Trotz großem Gegenwind und viel Kritik an der Verordnung stimmte das Bundeskabinett bereits am 3. April 2019 endlich der Verordnung für E-Scooter im Straßenverkehr zu, am 17. Mai folgte nun der Bundesrat. Die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ ist damit endlich abgesegnet und beschlossen.

Die strengen Auflagen der Verordnung sorgen allerdings dafür, dass nur E-Scooter eine Straßenzulassung bekommen. Andere Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Skateboards, Monowheels und Hoverboards dürfen auch weiterhin nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das sorgte für viel Kritik an der Regierung.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte bald eine entsprechende Ausnahmeregelung auf den Weg bringen. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte er: “Wir werden eine Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge machen, die keine Lenkstange oder Haltestange haben.”

Details nannte der CSU Politiker hingegen nicht. Die entsprechende Regelung sei noch in der Erstellungsphase, welche man zusammen mit Experten aus der Wissenschaft derzeit entwickelt. Offen bleibt damit noch, welche Fahrzeuge fahren dürfen und wo.

Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ausgearbeitet, welche aktuell der EU-Kommission zur Prüfung vorliegt.  Diese Verordnung gilt allerdings nur für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Höchstgeschwindigkeit 20km/h
  • Versicherungspflicht mit Kennzeichen (neues Klebeschild für E-Roller)
  • Radwegbenutzungspflicht
  • Keine Helmpflicht
  • Mindestalter 14 Jahre
  • “fahrdynamische Mindestanforderungen” (Bremspflicht, direkte Steuerung in Form eines Lenker, Licht, Blinker und Klingel) müssen vorhanden sein
  • Eigenschaften Elektrokleinstfahrzeuge: max. 70cm Breite, 1,40m Höhe und 2m Länge.
  • Maximalgewicht ohne Fahrer: 55Kg.

Der Bundesrat wird am 17. Mai darüber abstimmen.

Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange

Doch was ist mit anderen Elektroangetriebenen Fahrzeugen? Auch hier hat man eingesehen, dass es eine Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange geben muss. Allerdings legt das BMVI für diese Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h fest um eine Straßenzulassung zu bekommen.

Diese Regelung ist kein direkter Teil der Verordnung. Bundesverkehrsminister und CSU Politiker Scheuer sagt konkret:  Es wird „eine Ausnahmeverordnung mit wissenschaftlicher Begleitung“ geben, welche noch in Laufe dieses Jahres verabschiedet werden soll, sodass die Elektrokleinstfahrzeuge (bis 12km/h) noch 2019 legal im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Der Gesetzesentwurf sieht hierfür allerdings keine Fahrbahnzulassung vor, sondern legitimiert lediglich die Benutzung von Geh- und Radwegen (Änderungen noch vorbehalten). Da es sich um eine eigene Klasse von Fahrzeugen handelt, gelten nicht die gleichen Richtlinien wie bei Elektrokleinstfahrzeuge mit Haltestange.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung.
  • seitliche Reflektoren und mindestens eine „helltönende Glocke“.
  • Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen.
  • Rutschfeste Standfläche.