Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ausgearbeitet, welche aktuell der EU-Kommission zur Prüfung vorliegt.  Diese Verordnung gilt allerdings nur für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Höchstgeschwindigkeit 20km/h
  • Versicherungspflicht mit Kennzeichen (neues Klebeschild für E-Roller)
  • Radwegbenutzungspflicht
  • Keine Helmpflicht
  • Mindestalter 14 Jahre
  • “fahrdynamische Mindestanforderungen” (Bremspflicht, direkte Steuerung in Form eines Lenker, Licht, Blinker und Klingel) müssen vorhanden sein
  • Eigenschaften Elektrokleinstfahrzeuge: max. 70cm Breite, 1,40m Höhe und 2m Länge.
  • Maximalgewicht ohne Fahrer: 55Kg.

Der Bundesrat wird am 17. Mai darüber abstimmen.