Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ausgearbeitet, welche aktuell der EU-Kommission zur Prüfung vorliegt. Diese Verordnung gilt allerdings nur für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h.
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
- Höchstgeschwindigkeit 20km/h
- Versicherungspflicht mit Kennzeichen (neues Klebeschild für E-Roller)
- Radwegbenutzungspflicht
- Keine Helmpflicht
- Mindestalter 14 Jahre
- “fahrdynamische Mindestanforderungen” (Bremspflicht, direkte Steuerung in Form eines Lenker, Licht, Blinker und Klingel) müssen vorhanden sein
- Eigenschaften Elektrokleinstfahrzeuge: max. 70cm Breite, 1,40m Höhe und 2m Länge.
- Maximalgewicht ohne Fahrer: 55Kg.
Der Bundesrat wird am 17. Mai darüber abstimmen.